Leistungsfähigkeit durch Klimaanlage

Klimatisierter Arbeitsplatz
Ab einer bestimmten Raumtemperatur kann man in Büros häufig die rapide ansteigende Lustlosigkeit beobachten. In der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6,1 heißt es: ”Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein”. Leider gibt es keine vorgeschriebene Höchsttemperatur für Büroräume. Es muss nur durch den Arbeitgeber überprüft werden das keine gesundheitlichen Schäden durch zu hohe Temperaturen entstehen. Präzedenzurteile gibt es bisher aber nach unserem Wissen leider keine. Ob und wann der Arbeitnehmer eine Klimaanlage verlangen kann bleibt ungewiss.
Nachweislich sinkt aber die Arbeitsleistung über 26 Grad deutlich ab. Wer dann noch zuwenig trinkt und kaum Mineralstoffe im Körper hat läuft schnell Gefahr Hitzeschäden wie zum Beispiel: Hitzekollaps, Sonnenstich, Hitzekrämpfe oder einen Hitzschlag zu erleiden.
Ein klimatisiertes Büro bewahrt nachweislich die Leistungsfähigkeit und macht sich daher auf Dauer bezahlt. Wichtig ist dabei jedoch seine Klimaanlage verantwortungsvoll einzustellen und zu extreme Temperaturunterschiede zu Aussentemperatur zu vermeiden. Über die richtige Einstellung der Klimaanlage berät sie dabei gerne Ihr Fachhändler für Klimaanlagen.
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